Amtlichen Lageplan erstellen – Hilfe vom Vermessungsbüro

7. November 2023

Wer ein Haus bauen, finanzieren oder vermarkten will, benötigt einen amtlichen Lageplan. Eine solche Konzeption ist für die Baubehörden wesentlich. Wie unterscheiden sich die beglaubigten Darstellungen voneinander und wer erstellt sie? Das und mehr erfahren Sie von uns.

Was ist ein amtlicher Lageplan?


Im Baugenehmigungsverfahren sowie bei der Finanzierung oder Vermarktung eines Grundstücks und einer Immobilie kommt es auf Details an. Deshalb sind rechtsgültig niedergelegte Pläne essenzielle Unterlagen für Baubehörden. Der amtliche Plan ist ebenfalls unter dem Begriff »katasteramtlicher Lageplan« bekannt.

Die Darstellung gilt als eine Bauvorlage. Die Grundlage hierfür stellt die Liegenschaftskarte dar. Sie ist ebenso unter dem Namen Katasterkarte bekannt. Diese Karte führt sämtliche Flurstücke auf, die auf den Flächen vorzufinden sind. Dazu gehört ebenfalls die Aufführung von Details.

Flurkarten sind im Übrigen nicht zu verwechseln mit den sogenannten Lageplänen. Erstere gelten als Basis, um einen örtlichen Plan erarbeiten zu können. Denn sie enthalten generell eine Zusammenfassung der Immobiliengrundstücke. Im Gegensatz zu den Flurkarten erstellt ein Vermessungsingenieur den erforderlichen Lageplan. Als solcher zählt die amtliche Übersicht als beurkundet. Damit handelt es sich um ein offizielles und rechtssicheres Dokument. Es gilt außerdem für einzelne Grundstücke und nicht für mehrere Liegenschaften.

 

Wie wird ein rechtsgültiger Lageplan erstellt? Einfach vs. qualifiziert


Bei der Erstellung von Lageplänen existiert zusätzlich eine wesentliche Verschiedenheit. Sie sind zwischen einfachen und qualifizierten Lageplänen unterscheidbar. Der einfache Plan basiert prinzipiell auf der Liegenschaftskarte. Daneben enthält er keine genauen Angaben über die Grenzabstände oder der Grenzbebauung. Das ist vielmehr ein elementarer Teil vom qualifizierten Lageplan.

Der qualifizierte Plan beinhaltet alle erforderlichen Informationen, die die Grundstücksgrenzen betreffen. Noch dazu bietet er die Details aus der einfachen Ausfertigung. Der einfache Lageplan impliziert demnach Angaben zur Grundstückslage oder dessen Maßstab. Gleichzeitig ist ein Bebauungsplan nebst den Details über gegebenenfalls vorhandene Baulasten enthalten. Ein einfacher Plan fasst beispielsweise Informationen zur erlaubten Grundstücksnutzung und der exakten Bezeichnung. Dazu gehören vorrangig die konkrete Adresse, Flurstück, Flur sowie Grundbucheintragsnummer.

Der komplette Flächeninhalt des Grundstücks ist ebenfalls Teil der einfachen Darstellung. Neben all dem ist ein Lageplan grundsätzlich in einem zeichnerischen und einem schriftlichen Element aufteilbar. Die Zeichnung bietet anschaulich Informationen zum Dach (Neigung, Form) und den jeweiligen Abstandsflächen. Der Maßstab für die zeichnerischen Darstellungen in den qualifizierten Lageplänen liegt im Normalfall bei 1:500 oder 1:200.

 

Wer erstellt den Lageplan? Vermessungsbüro Kuchenbecker unterstützt Sie


Offizielle Übersichten über Immobiliengrundstücke sind für ein Bauvorhaben unerlässlich. Baubehörden unterscheiden prinzipiell zwischen einem einfachen Lageplan und qualifizierten Karten. Der schriftliche Part sämtlicher Darstellungen enthält Informationen zum Bauherr, Grundstück, die vorliegenden Baulasten sowie das eigentliche Bauvorhaben. Im Gegenzug veranschaulicht der zeichnerische Anteil das aktuelle Bauland.

Ein Vermessungsbüro erstellt für Sie den förmlichen Lageplan für Ihren Bauantrag oder als Basis für die Bauleitplanung. Das Team vom Büro Kuchenbecker beispielsweise fertigt den Plan mit allen notwendigen Details an – auch für Baulasten. Dabei können Sie gerne auf das Know-how der Vermessungsingenieure vertrauen.


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