Amtliche Vermessung

Rechtssichere Vermessungen durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Die amtliche Vermessung – auch Katastervermessung genannt – ist die Grundlage für die Sicherung von Eigentumsgrenzen und die Fortführung des Liegenschaftskatasters.

Als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) führen wir diese hoheitlichen Aufgaben im Auftrag von Eigentümern, Behörden und Planungsbüros durch – präzise, rechtssicher und gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

Das Liegenschaftskataster – die Basis des Grundstückswesens

Das amtliche Liegenschaftskataster dokumentiert alle Grundstücke eines Landes in ihrer Lage, Größe, Nutzung und Bebauung. Es dient gemeinsam mit dem Grundbuch der rechtssicheren Darstellung von Eigentumsverhältnissen.
Jede Veränderung an Grundstücken oder Gebäuden wird auf Grundlage amtlicher Vermessungen in das Kataster eingetragen – für eine
dauerhafte und nachvollziehbare Sicherung von Grenzen und Eigentum.

Unsere Leistungen im Bereich amtliche Vermessung und Kataster

Grundstücksteilungen

Bei Teilungen oder Veräußerungen von Grundstücken übernehmen wir die Teilungsvermessung, ermitteln neue Grenzverläufe und erstellen die erforderlichen Unterlagen zur Eintragung neuer Flurstücke im Liegenschaftskataster.


Grenzfeststellungen

Wir überprüfen bestehende Grenzen, dokumentieren deren Verlauf und kennzeichnen sie dauerhaft vor Ort. Die Grenzfeststellung schafft Rechtssicherheit für Eigentümer und Nachbarn.


Amtliche Grenzauskunft

Auf Wunsch erhalten Sie von uns amtlich bestätigte Informationen zu Grenzverläufen, Flurstücksgrenzen und Eigentumsverhältnissen. Diese Auskünfte sind insbesondere bei Grundstücksverhandlungen oder Bauvorhaben von Bedeutung.


Amtliche Gebäudevermessungen

Nach Fertigstellung eines Neubaus oder Anbaus ist eine Gebäudeeinmessung gesetzlich vorgeschrieben. Wir erfassen die exakte Lage des Gebäudes und melden die Daten an das Katasteramt zur Fortführung des Liegenschaftskatasters.


Bescheinigungen und Nachweise

Wir stellen amtliche Bescheinigungen und Lagebestätigungen aus, die z. B. für Bauanträge, Finanzierungen oder Behördenverfahren erforderlich sind.


Auszüge und Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster

Benötigen Sie aktuelle Katasterkarten, Flurstücksnachweise oder Eigentümerauskünfte? Wir beschaffen für Sie schnell und unkompliziert beglaubigte Auszüge und amtliche Informationen aus dem Liegenschaftskataster.



Beglaubigungen von Baulasterklärungen

Baulasterklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. Als Vermessungsbüro mit hoheitlicher Befugnis übernehmen wir die Beglaubigung dieser Erklärungen und unterstützen Sie bei der korrekten Eintragung in das Baulastenverzeichnis.

Ihr Vorteil mit uns als Vermessungspartner


Mit unserer langjährigen Erfahrung in der amtlichen Vermessung und Katasterführung garantieren wir Ihnen:

  • Rechtssichere Ergebnisse nach den geltenden Vermessungs- und Katastergesetzen,
  • schnelle und effiziente Abwicklung Ihrer Aufträge,
  • kompetente Beratung in allen Fragen rund um Grundstück, Grenzen und Eigentum.

Amtliche Vermessung schafft Klarheit, Vertrauen und Rechtssicherheit –

wir sorgen dafür, dass Sie auf festen Grenzen stehen.