Amtliche Lagepläne

Ihr amtlicher Lageplan – Grundlage für Bauanträge und Bauvorhaben

Ein amtlicher Lageplan ist ein unverzichtbarer Bestandteil jedes Bauantrags. Er bildet die rechtssichere Grundlage für die Beurteilung Ihres Bauvorhabens durch die Bauaufsichtsbehörde und wird gemäß der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) erstellt.
Als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellen wir amtliche Lagepläne präzise, vollständig und rechtssicher – für Bauanträge, Baulasten und die Bauleitplanung.

Wann wird ein amtlicher Lageplan benötigt?

Ein amtlicher Lageplan ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere:

  • für Bauanträge, als Bestandteil der Bauvorlagen nach BauVorlVO
  • für Baulasten, zur genauen Darstellung belasteter Flächen
  • als Grundlage für Bauleitplanungen, Bebauungspläne oder städtebauliche Entwicklungen

Darüber hinaus dient der Lageplan häufig auch als Nachweis in Grundstücksverhandlungen, Erschließungsplanungen oder bei Um- und Erweiterungsbauten.

Was enthält ein amtlicher Lageplan?

Ein amtlicher Lageplan besteht immer aus zwei Teilen – einem schriftlichen und einem zeichnerischen Teil. Beide zusammen bilden die vollständige, behördlich anerkannte Planungsgrundlage für Ihr Vorhaben.

Schriftlicher Teil:
Hier werden alle relevanten Angaben zum Grundstück und Vorhaben dokumentiert, darunter:



  • Angaben zu Bauherr und Bauvorhaben
  • Bezeichnung und Lage des Baugrundstücks
  • Grundbuchdaten und Flurstücksnummern
  • Hinweise zu bestehenden Baulasten oder sonstigen rechtlichen Einschränkungen
  • Erklärungen des Vermessungsingenieurs zur Richtigkeit und Vollständigkeit


Zeichnerischer Teil:
Im zeichnerischen Lageplan werden die örtlichen Gegebenheiten
maßstabsgetreu dargestellt. Dazu gehören:


  • Grenzen und Abmessungen des Baugrundstücks
  • Gebäude, Nebengebäude, Zufahrten und befestigte Flächen
  • Nachbargrundstücke und angrenzende Bebauung
  • Höhenangaben und topografische Merkmale (je nach Planart)
  • Eintragung des geplanten Baukörpers


Einfache und qualifizierte Lagepläne

Je nach Art und Umfang des Bauvorhabens unterscheidet man zwischen zwei Formen:


Einfacher amtlicher Lageplan:
Dieser enthält die wesentlichen Angaben zum Grundstück und seiner Umgebung. Er genügt in der Regel für kleinere Bauvorhaben, bei denen keine Grenzprüfung erforderlich ist.



Qualifizierter amtlicher Lageplan:
Er wird benötigt, wenn eine exakte rechtliche und geometrische Grundlage erforderlich ist – z. B. bei Neubauten, Grenzbauten oder größeren Bauprojekten.
Der qualifizierte Lageplan enthält zusätzlich amtlich überprüfte Grenzen, Höhenangaben und die rechtssichere Darstellung des geplanten Bauvorhabens.

Ihr Vorteil mit uns als Partner

Mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz erstellen wir Ihren amtlichen Lageplan schnell, präzise und den behördlichen Anforderungen entsprechend. Wir übernehmen:


  • die Vermessung vor Ort,
  • die Erstellung und Prüfung aller Planunterlagen,
  • die Abstimmung mit den Bauaufsichtsbehörden,
  • sowie die digitale Bereitstellung der Pläne für Ihre Architekten oder Planer.


So erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand – von der Erfassung über die Dokumentation bis zur Einreichung.

Ihr Bauvorhaben beginnt mit einer exakten Grundlage – Ihrem amtlichen Lageplan.
Wir beraten Sie gern persönlich, welche Planart für Ihr Projekt erforderlich ist und übernehmen die vollständige Erstellung.