Grenzsteine verschwunden? Das müssen Eigentümer beachten

20. Januar 2026

Grenzsteine markieren die Grenzen eines Grundstücks und sind somit ein wichtiger Bestandteil der Liegenschaft. Doch was passiert, wenn sie plötzlich verschwunden sind? Dieser Artikel erklärt, welche Schritte Eigentümer in so einem Fall unternehmen sollten und wie ein professionelles Vermessungsbüro dabei helfen kann.

 

Warum Grenzsteine so wichtig sind

Grenzsteine, auch Grenzmarken genannt, dienen der eindeutigen Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen. Sie werden von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur gesetzt und im Liegenschaftskataster dokumentiert. Damit haben sie eine rechtlich bindende Funktion und schützen Eigentümer vor Grenzstreitigkeiten mit Nachbarn.

Jeder Grenzstein hat eine individuelle Nummer und ist mit seiner Position im amtlichen Koordinatensystem registriert. So lässt sich jederzeit zweifelsfrei feststellen, wo genau die Grundstücksgrenze verläuft. Das ist nicht nur bei Grundstücksteilungen oder -verkäufen wichtig, sondern auch bei baulichen Maßnahmen wie dem Errichten eines Zauns oder einer Garage.

 

Mögliche Ursachen für das Verschwinden von Grenzsteinen

Es gibt verschiedene Gründe, warum Grenzsteine verschwinden können:

  • Diebstahl: Leider kommt es immer wieder vor, dass Grenzsteine mutwillig entfernt werden, sei es aus Unwissenheit oder böser Absicht.
  • Überbauung: Bei Bauarbeiten auf dem Grundstück oder in der Nähe der Grenze werden Grenzsteine manchmal versehentlich überbaut oder beschädigt.
  • Überdeckung: Mit der Zeit können Grenzsteine durch Erde, Laub oder Bewuchs überdeckt werden und sind dann nicht mehr sichtbar.
  • Verwitterung: Sehr alte Grenzsteine können mit den Jahren verwittern und auseinanderfallen, sodass sie irgendwann nicht mehr auffindbar sind.

Egal aus welchem Grund Grenzsteine verschwunden sind - Grundstückseigentümer sollten schnell handeln, um mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden. Denn fehlen die Grenzmarken, ist die Grundstücksgrenze nicht mehr eindeutig bestimmbar.

 

Vorgehen bei verschwundenen Grenzsteinen

Stellen Eigentümer fest, dass einer oder mehrere Grenzsteine auf ihrem Grundstück fehlen, ist der erste Schritt, beim zuständigen Kataster- oder Vermessungsamt nachzufragen. Dort sind alle Informationen zu den amtlich eingemessenen Grenzpunkten dokumentiert. Die Behörde kann eine Kopie des Messungsprotokolls mit den exakten Koordinaten der Grenzsteine zur Verfügung stellen.

Mit diesen Daten beauftragt der Eigentümer am besten einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit der Wiederherstellung der Grenzsteine. Dieser wird anhand der Koordinaten und spezieller Messverfahren die ursprüngliche Position der Grenzmarken ermitteln und neue Steine setzen. Anschließend erfolgt eine Einmessung der neuen Grenzsteine und deren Übernahme ins Liegenschaftskataster.

Es ist wichtig zu wissen, dass nur ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur befugt ist, rechtsgültige Grenzsteine zu setzen. Eigentümer dürfen das nicht eigenmächtig tun, auch wenn sie die ungefähre Position noch kennen. Denn selbst wenige Zentimeter Abweichung können weitreichende Konsequenzen haben, bis hin zu juristischen Auseinandersetzungen mit den Nachbarn.

Die Kosten für die Wiederherstellung von Grenzsteinen trägt in der Regel der Grundstückseigentümer. Es sei denn, der Verursacher des Verschwindens ist bekannt und hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Dann kann dieser haftbar gemacht werden.

 

Vorsorge durch regelmäßige Kontrolle

Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es ratsam, die Grenzsteine auf dem eigenen Grundstück regelmäßig zu kontrollieren, mindestens einmal im Jahr. Dabei sollte man auch die Abstände zu markanten Punkten wie Hauswänden oder Zaunpfosten überprüfen und dokumentieren. So merkt man schnell, falls sich etwas verändert hat.

Bei Unklarheiten oder wenn die Grenzsteine nicht mehr auffindbar sind, kann ein Gang zum Vermessungsbüro sinnvoll sein. Die Experten dort können anhand der Unterlagen im Liegenschaftskataster den korrekten Grenzverlauf überprüfen und gegebenenfalls wiederherstellen.

 

Fazit

Verschwundene Grenzsteine sind ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Mit der Hilfe des zuständigen Vermessungsamts und eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs lässt sich die Grundstücksgrenze wiederherstellen. Wichtig ist, dass Eigentümer nicht eigenmächtig neue Grenzsteine setzen, sondern die Sache Profis überlassen.

Regelmäßige Kontrollen der Grenzmarken können helfen, ihr Verschwinden frühzeitig zu bemerken und Probleme zu vermeiden. Im Zweifelsfall ist ein Vermessungsbüro der richtige Ansprechpartner, um für klare Verhältnisse zu sorgen. Denn nur mit eindeutig markierten Grenzen ist ein Grundstück rechtlich sicher.

20. Januar 2026
Wer ein Haus bauen möchte, kommt um bestimmte Vermessungen nicht herum. Denn nur mit einer präzisen Vermessung des Grundstücks und später des Gebäudes selbst lässt sich sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und keine bösen Überraschungen wie Grenzstreitigkeiten mit den Nachbarn drohen. Welche Vermessungen beim Hausbau Pflicht sind und warum sie so wichtig sind, erfahren Sie in diesem Artikel. Amtliche Grenzvermessung und Grenzfeststellung Bevor überhaupt mit dem Hausbau begonnen werden kann, muss zunächst einmal die exakte Lage und Größe des Grundstücks ermittelt werden. Dazu ist eine amtliche Grenzvermessung und Grenzfeststellung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erforderlich. Bei einer Grenzvermessung werden die genauen Koordinaten der Grenzpunkte des Grundstücks bestimmt. Dazu nutzen die Vermessungsingenieure hochpräzise Messinstrumente wie Tachymeter, GPS-Geräte und Laserscanner. Die ermittelten Daten werden anschließend mit den Informationen aus dem amtlichen Liegenschaftskataster abgeglichen. Im Zuge der Grenzfeststellung markiert der Vermesser dann die Grenzpunkte dauerhaft, zum Beispiel mit Grenzsteinen. Über das Ergebnis der Vermessung wird eine Grenzniederschrift angefertigt, die von allen Beteiligten unterschrieben wird. Damit sind die Grenzen des Grundstücks verbindlich festgelegt. Eine Grenzvermessung ist immer dann erforderlich, wenn die genaue Lage der Grundstücksgrenzen unklar ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn: das Grundstück geteilt oder neu gebildet wurde die vorhandenen Grenzsteine nicht mehr auffindbar sind Unstimmigkeiten mit den Nachbarn über den Grenzverlauf bestehen größere bauliche Veränderungen geplant sind Mit einer Grenzvermessung schafft man eindeutige Verhältnisse und beugt späteren Streitigkeiten vor. Sie ist daher ein unverzichtbarer Schritt vor dem Hausbau. Amtlicher Lageplan für die Baugenehmigung Ist die Lage des Grundstücks geklärt, geht es an die konkrete Bauplanung. Für den Bauantrag benötigt man in der Regel einen amtlichen Lageplan. Diesen erstellt ebenfalls ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur auf Basis einer aktuellen Vermessung. Der amtliche Lageplan ist sozusagen eine Bestandsaufnahme des Grundstücks und seiner Umgebung. Er enthält alle für das Bauvorhaben relevanten Informationen wie: Grundstücksgrenzen und Grenzabmessungen vorhandene Gebäude und bauliche Anlagen Geländehöhen und Böschungen Leitungen und Kanäle Nachbargebäude und Grenzabstände Baulasten und Grunddienstbarkeiten Oft wird zusätzlich zum einfachen Lageplan ein qualifizierter Lageplan gefordert. Dieser enthält noch weitere Angaben, zum Beispiel zu den geplanten Außenmaßen des Gebäudes, der Höhenlage oder den befestigten Flächen. Der amtliche Lageplan ist eine zwingende Voraussetzung für die Erteilung der Baubewilligung. Die Baubehörde prüft anhand des Plans, ob das geplante Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Auch die Nachbarn werden anhand des Lageplans über das Bauvorhaben informiert. Gebäudeabsteckung vor Baubeginn Liegt die Baugenehmigung vor, kann die Gebäudeabsteckung erfolgen. Dabei überträgt der Vermessungsingenieur die Planungsdaten aus dem Bauantrag in die Örtlichkeit. Er steckt die Außenkanten des geplanten Gebäudes mit Pflöcken und Schnurgerüsten exakt ein und markiert wichtige Punkte wie Ecken, Stützen oder Aussparungen. Die Gebäudeabsteckung bildet die maßliche Grundlage für alle weiteren Bauarbeiten. Nur wenn das Gebäude an der geplanten Stelle errichtet wird, ist sichergestellt, dass die Vorgaben bezüglich Grenzabständen, Baulinien und Baufenstern eingehalten werden. Daher ist die Absteckung für den Bauherrn verpflichtend. Bei der Absteckung muss der Vermesser übrigens auch die Geländehöhen und Höhenbezugspunkte berücksichtigen. Nur so kann gewährleistet werden, dass das spätere Gebäude höhenmäßig korrekt in die Umgebung eingepasst wird. Amtliche Gebäudeeinmessung nach Baufertigstellung Wenn das Haus fertig gebaut ist, erfolgt die amtliche Gebäudeeinmessung. Der Vermessungsingenieur nimmt das errichtete Gebäude genau auf und dokumentiert den Istzustand. Dazu misst er alle relevanten Gebäudeteile wie Außenwände, Stützen, Dachflächen und Gebäudehöhen ein. Die Daten der Gebäudeeinmessung werden an die Baubehörde und das Liegenschaftskataster übermittelt. Dort werden sie mit den Sollwerten aus der Planung abgeglichen. So wird überprüft, ob das Gebäude tatsächlich nach den genehmigten Plänen errichtet wurde. Außerdem dienen die Messdaten zur Fortführung der amtlichen Gebäudenachweise. Für den Bauherrn ist die Gebäudeeinmessung ebenfalls wichtig. Denn erst mit der Einmessungsbescheinigung des Vermessers gilt das Bauvorhaben offiziell als abgeschlossen. Oft wird die Bescheinigung auch von Banken für die Auszahlung von Finanzierungsmitteln oder Förderdarlehen verlangt. Fazit: Vermessung schafft Sicherheit beim Hausbau Wie man sieht, geht es beim Hausbau nicht ohne die Arbeit eines qualifizierten Vermessungsingenieurs. Von der Grundstücksvermessung über die Planung bis zur Bauausführung - in allen Phasen des Bauprojekts ist die präzise Vermessung unverzichtbar für die Rechtssicherheit und den reibungslosen Ablauf. Mit einem erfahrenen Partner wie dem Vermessungsbüro Kuchenbecker in Winsen an der Luhe sind Bauherren dabei auf der sicheren Seite. Dank modernster Messtechnik und fundiertem Fachwissen liefern die Vermessungsingenieure exakte Ergebnisse für jeden Bedarf. Ob Katastervermessung, amtliche Lagepläne, Ingenieurvermessung oder Gutachten - das Team von Dipl.-Ing. Jan Kuchenbecker unterstützt Bauprojekte mit Full-Service von Anfang bis Ende. So können sich Bauherren ganz auf die Umsetzung ihres Traumhauses konzentrieren.
20. Januar 2026
Bevor die Bauarbeiten für ein neues Gebäude oder eine Anlage beginnen können, ist ein entscheidender Schritt nötig: die professionelle Vermessung des Grundstücks. Viele Bauherren unterschätzen die Wichtigkeit einer gründlichen Vermessung und gehen vorschnell in die Bauphase. Doch wer auf eine sorgfältige Vermessung durch einen erfahrenen Experten verzichtet, riskiert teure Fehler, Bauverzögerungen und rechtliche Probleme. In diesem Artikel erklären wir Schritt für Schritt, warum eine Grundstücksvermessung so wichtig ist, wie sie abläuft und was dabei alles beachtet werden muss. Warum ist eine professionelle Grundstücksvermessung so wichtig? Eine exakte Vermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur schafft die Grundlage für die gesamte Bauplanung und -ausführung. Nur wenn die genauen Grenzen, Eckpunkte und Höhenverhältnisse des Grundstücks sowie die Lage von Gebäuden, Leitungen und anderen Objekten zweifelsfrei festgestellt sind, lässt sich darauf aufbauend ein passgenaues Bauvorhaben realisieren. Die Vermessung liefert unverzichtbare Daten und Pläne für: Die Bauplanung und Architektur Die Beantragung der Baugenehmigung Die Absteckung und Ausführung der Bauarbeiten Die Eintragung des Gebäudes ins Liegenschaftskataster Die Abrechnung von Bauleistungen Die Klärung von Grundstücksgrenzen und Nachbarschaftsfragen Wer die Vermessung nachlässig angeht oder gar selbst in die Hand nimmt, läuft Gefahr, dass sich Fehler einschleichen, die sich durch den gesamten Bauprozess ziehen. Im schlimmsten Fall werden Gebäudeteile versehentlich auf dem Nachbargrundstück errichtet, Abstände und Baulinien nicht eingehalten oder Leitungen beschädigt. Die Folgen können verheerend sein: Rechtliche Auseinandersetzungen mit den Nachbarn, Baustopp durch die Behörden, teure Abriss- und Umbauarbeiten, Terminverzögerungen. Mit einer professionellen Vermessung lassen sich solche Alpträume von Anfang an ausschließen. Wie läuft eine Grundstücksvermessung ab? Eine Grundstücksvermessung durch den Experten folgt einem standardisierten Ablauf, um präzise und rechtssichere Ergebnisse zu gewährleisten: 1. Beauftragung und Vorbereitung Zunächst wird der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur mit der Vermessung beauftragt. Er holt die nötigen Unterlagen wie Flurkarten und Katasterauszüge bei den Behörden ein und wertet sie aus. Außerdem stimmt er sich mit dem Bauherrn über den Umfang und die Anforderungen der Vermessung ab. 2. Örtliche Vermessung Vor Ort auf dem Grundstück führt der Vermesser dann die eigentlichen Messungen durch. Mit hochpräzisen Geräten wie Tachymetern, GPS-Empfängern und 3D-Laserscannern erfasst er die Lage der Grenzpunkte, Gebäude und Objekte zentimetergenau. Auch die Geländehöhen und -formen werden detailliert aufgenommen. Je nach Grundstücksgröße und -beschaffenheit kann die Vermessung mehrere Tage in Anspruch nehmen. 3. Auswertung und Erstellung der Vermessungsunterlagen Im Anschluss wertet der Vermessungsingenieur die erfassten Messdaten aus und überträgt sie in digitale Geoinformationssysteme. Daraus erstellt er maßstabsgetreue Lagepläne, Geländemodelle und 3D-Ansichten. In einem ausführlichen Vermessungsbericht dokumentiert er zudem alle Arbeitsschritte, Ergebnisse und Besonderheiten der Vermessung. 4. Überprüfung und Übergabe In einem letzten Schritt überprüft der Vermesser sorgfältig alle Unterlagen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Eventuelle Unstimmigkeiten mit dem Kataster werden geklärt und behoben. Schließlich übergibt der Vermessungsingenieur die geprüften Unterlagen an den Bauherrn und erläutert ihm die Ergebnisse im Detail. Damit hat der Bauherr eine rechtssichere und belastbare Grundlage für die weiteren Schritte. Worauf ist bei einer Grundstücksvermessung zu achten? Um die Qualität und Verwertbarkeit einer Vermessung zu gewährleisten, sind einige zentrale Punkte zu beachten: · Beauftragen Sie ausschließlich einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit langjähriger Erfahrung. Nur diese Experten verfügen über die nötige Qualifikation und Zulassung für rechtsgültige Vermessungen. · Klären Sie im Vorfeld genau den Umfang und die Anforderungen der Vermessung. Welche Flächen und Objekte sollen exakt erfasst werden? Welche Genauigkeit und welche Unterlagen werden für die Bauplanung benötigt? · Stellen Sie sicher, dass der Vermesser Zugang zu allen relevanten Bereichen des Grundstücks hat. Informieren Sie auch die Nachbarn vorab über die anstehenden Arbeiten. · Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie Leistungen und Preise sorgfältig. Das billigste Angebot muss nicht das beste sein. Achten Sie auf Referenzen, Erfahrung und eine detaillierte Auflistung der Leistungen. · Planen Sie ausreichend Zeit für die Vermessung ein. Verzögerungen durch schlechtes Wetter oder schwieriges Gelände sind nie ganz auszuschließen. · Prüfen Sie die fertigen Vermessungsunterlagen sorgfältig und lassen Sie sich unklare Punkte vom Vermesser erläutern. Nur wenn Sie die Ergebnisse verstehen und für plausibel halten, sollten Sie die Unterlagen abnehmen. Fazit Eine professionelle Grundstücksvermessung durch einen erfahrenen Experten ist unverzichtbar für einen reibungslosen Bauverlauf. Auch wenn die Kosten auf den ersten Blick hoch erscheinen: Eine Vermessung ist eine lohnende Investition, die sich schnell bezahlt macht. Teure Fehler, Verzögerungen und Rechtsstreitigkeiten werden von vornherein vermieden. Stattdessen erhalten Bauherren eine solide Daten- und Planungsgrundlage, auf die sie sich verlassen können. In Winsen/Luhe und Umgebung ist das Vermessungsbüro Kuchenbecker seit über 60 Jahren die Top-Adresse für Vermessungen aller Art. Die erfahrenen Ingenieure um Inhaber Dipl.-Ing. Jan Kuchenbecker betreuen Bauprojekte von der Planung bis zur Fertigstellung mit Kompetenz und modernster Technik. Mit ihrer Expertise sorgen sie dafür, dass Bauvorhaben im Rahmen der rechtlichen und technischen Vorgaben präzise realisiert werden. Egal ob Neubau, Sanierung oder Gewerbeprojekt - das Team von Kuchenbecker ist der zuverlässige Vermessungspartner in der Region.
20. Januar 2026
Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis, in dem alle Grundstücke und Gebäude eines bestimmten Gebiets mit ihren wesentlichen Daten erfasst sind. Es dient als zentrale Informationsquelle für Eigentümer, Behörden und Interessenten und hat eine große Bedeutung für das Grundstückswesen in Deutschland. Doch was genau steht eigentlich im Liegenschaftskataster und wozu wird es verwendet? Dieser Artikel gibt einen Überblick. Was ist das Liegenschaftskataster? Das Liegenschaftskataster, auch Grundstückskataster genannt, ist ein öffentliches Register, das von den zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörden der Bundesländer geführt wird. Es enthält umfassende Informationen zu allen Flurstücken (Grundstücken) und den darauf befindlichen Gebäuden in einem bestimmten Gebiet, meist einer Gemeinde oder Stadt. Das Kataster besteht aus zwei wesentlichen Teilen: Dem Katasterzahlenwerk mit den beschreibenden Daten zu den Grundstücken und Gebäuden (Liegenschaftsbuch) Der Liegenschaftskarte, in der die Lage und Grenzen der Flurstücke grafisch dargestellt sind Beide Teile zusammen bilden die Grundlage für die Sicherung des Grundeigentums und sind für alle Beteiligten verbindlich. Welche Informationen enthält das Liegenschaftskataster? Im Liegenschaftskataster sind zu jedem Flurstück (Grundstück) und Gebäude folgende wesentliche Daten erfasst: Flurstücksnummer (eindeutige Bezeichnung des Grundstücks) Lage des Flurstücks (Gemarkung, Flur, Adresse) Geometrische Angaben wie Fläche und Umring des Grundstücks Angaben zu den Eigentumsverhältnissen Informationen zur Nutzungsart und Beschaffenheit des Grundstücks Daten zu vorhandenen Gebäuden wie Gebäudenummer, Adresse, Nutzung, Wohnfläche Lagebezogene Informationen zu Rechten (z.B. Wegerechte), öffentlich-rechtlichen Festsetzungen (z.B. Baulasten) und Grenzen Durch die Verknüpfung von Sach- und Grafikdaten entsteht ein detailliertes Abbild der Grundstücks- und Gebäudesituation. Die erfassten Daten werden regelmäßig fortgeführt, um stets den aktuellen Stand abzubilden. Wozu dient das Liegenschaftskataster? Das Liegenschaftskataster erfüllt wichtige Funktionen im Grundstücksverkehr und der Verwaltung. Es dient insbesondere folgenden Zwecken: Eigentumssicherung: Das Kataster dokumentiert zuverlässig die Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden. Es schafft Rechtssicherheit für Eigentümer, Erwerber und Gläubiger. Grundbuch: Das Liegenschaftskataster bildet die Basis für die Führung des Grundbuchs. Nur Flurstücke, die im Kataster nachgewiesen sind, können im Grundbuch eingetragen werden. Besteuerung: Die Daten des Katasters dienen als Grundlage für die Erhebung von Steuern wie der Grundsteuer oder Grunderwerbsteuer. Planung: Für die Bauleitplanung, Raumordnung und Landesplanung sind die Informationen aus dem Kataster unverzichtbar. Sie bilden die Grundlage für Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Wertermittlung: Gutachterausschüsse nutzen die Katasterdaten für die Ermittlung von Grundstückswerten und Bodenrichtwerten. Statistik: Die Daten fließen ein in die amtliche Flächen- und Kaufpreisstatistik und dienen damit volkswirtschaftlichen Zwecken. Das Liegenschaftskataster ist somit ein zentrales Basisinformationssystem mit hoheitlichem Charakter. Es sichert das Grundeigentum, schafft Transparenz im Grundstücksverkehr und stellt wichtige Daten für öffentliche und private Zwecke bereit. Wie erhält man Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster? Jeder kann Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster einholen, soweit keine berechtigten Interessen entgegenstehen. Dafür ist ein berechtigtes Interesse erforderlich, z.B. als Eigentümer, Käufer oder von Berufs wegen (Architekten, Notare etc.). Die Auskünfte können bei den zuständigen Katasterbehörden vor Ort oder teils auch online beantragt werden. Folgende Auszüge und Nachweise können erteilt werden: Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch mit den beschreibenden Daten zu Flurstücken und Gebäuden Auszüge aus der Liegenschaftskarte mit der grafischen Darstellung der Flurstücke Amtliche Lagepläne für Bauanträge und Teilungsgenehmigungen Eigentümerverzeichnisse mit den Eigentumsverhältnissen mehrerer Flurstücke Amtliche Bescheinigungen über Flächeninhalte, Gebäudedaten etc. Für die Bereitstellung dieser Informationen werden in der Regel Gebühren erhoben. Die Höhe richtet sich nach den jeweiligen Landesgesetzen und Gebührenordnungen. Fazit Das Liegenschaftskataster ist ein unverzichtbares Verzeichnis der Grundstücke und Gebäude in Deutschland. Als amtliches Register dokumentiert es zuverlässig die Eigentumsverhältnisse, Flächen und Grenzen der Flurstücke sowie alle wesentlichen Gebäudedaten. Damit erfüllt es wichtige Funktionen für die Eigentumssicherung, den Grundstücksverkehr und die öffentliche Verwaltung. Eigentümer und andere Beteiligte können Auskünfte aus dem Kataster bei den zuständigen Behörden einholen, um sich über die Grundstückssituation zu informieren. Bei allen Fragen rund um Liegenschaftsvermessungen, Teilungen und Grenzfeststellungen sind öffentlich bestellte Vermessungsingenieure die richtigen Ansprechpartner. Sie verfügen über das erforderliche Fachwissen und die technische Ausstattung, um zuverlässige Daten für das Liegenschaftskataster zu erheben und bereitzustellen.  Das Vermessungsbüro Kuchenbecker in Winsen (Luhe) ist ein erfahrener Partner für alle Katastervermessungen. Mit modernster Messtechnik und einem kompetenten Team unterstützt es Eigentümer, Bauwillige und Behörden bei der Erfassung, Teilung und Vermessung von Grundstücken und Gebäuden. Durch präzise Vermessungen und fundierte Beratung trägt es dazu bei, dass das Liegenschaftskataster stets auf dem aktuellen Stand ist und seinen vielfältigen Zwecken gerecht wird.