20. Januar 2026
Wer ein Haus bauen möchte, kommt um bestimmte Vermessungen nicht herum. Denn nur mit einer präzisen Vermessung des Grundstücks und später des Gebäudes selbst lässt sich sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und keine bösen Überraschungen wie Grenzstreitigkeiten mit den Nachbarn drohen. Welche Vermessungen beim Hausbau Pflicht sind und warum sie so wichtig sind, erfahren Sie in diesem Artikel. Amtliche Grenzvermessung und Grenzfeststellung Bevor überhaupt mit dem Hausbau begonnen werden kann, muss zunächst einmal die exakte Lage und Größe des Grundstücks ermittelt werden. Dazu ist eine amtliche Grenzvermessung und Grenzfeststellung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erforderlich. Bei einer Grenzvermessung werden die genauen Koordinaten der Grenzpunkte des Grundstücks bestimmt. Dazu nutzen die Vermessungsingenieure hochpräzise Messinstrumente wie Tachymeter, GPS-Geräte und Laserscanner. Die ermittelten Daten werden anschließend mit den Informationen aus dem amtlichen Liegenschaftskataster abgeglichen. Im Zuge der Grenzfeststellung markiert der Vermesser dann die Grenzpunkte dauerhaft, zum Beispiel mit Grenzsteinen. Über das Ergebnis der Vermessung wird eine Grenzniederschrift angefertigt, die von allen Beteiligten unterschrieben wird. Damit sind die Grenzen des Grundstücks verbindlich festgelegt. Eine Grenzvermessung ist immer dann erforderlich, wenn die genaue Lage der Grundstücksgrenzen unklar ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn: das Grundstück geteilt oder neu gebildet wurde die vorhandenen Grenzsteine nicht mehr auffindbar sind Unstimmigkeiten mit den Nachbarn über den Grenzverlauf bestehen größere bauliche Veränderungen geplant sind Mit einer Grenzvermessung schafft man eindeutige Verhältnisse und beugt späteren Streitigkeiten vor. Sie ist daher ein unverzichtbarer Schritt vor dem Hausbau. Amtlicher Lageplan für die Baugenehmigung Ist die Lage des Grundstücks geklärt, geht es an die konkrete Bauplanung. Für den Bauantrag benötigt man in der Regel einen amtlichen Lageplan. Diesen erstellt ebenfalls ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur auf Basis einer aktuellen Vermessung. Der amtliche Lageplan ist sozusagen eine Bestandsaufnahme des Grundstücks und seiner Umgebung. Er enthält alle für das Bauvorhaben relevanten Informationen wie: Grundstücksgrenzen und Grenzabmessungen vorhandene Gebäude und bauliche Anlagen Geländehöhen und Böschungen Leitungen und Kanäle Nachbargebäude und Grenzabstände Baulasten und Grunddienstbarkeiten Oft wird zusätzlich zum einfachen Lageplan ein qualifizierter Lageplan gefordert. Dieser enthält noch weitere Angaben, zum Beispiel zu den geplanten Außenmaßen des Gebäudes, der Höhenlage oder den befestigten Flächen. Der amtliche Lageplan ist eine zwingende Voraussetzung für die Erteilung der Baubewilligung. Die Baubehörde prüft anhand des Plans, ob das geplante Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Auch die Nachbarn werden anhand des Lageplans über das Bauvorhaben informiert. Gebäudeabsteckung vor Baubeginn Liegt die Baugenehmigung vor, kann die Gebäudeabsteckung erfolgen. Dabei überträgt der Vermessungsingenieur die Planungsdaten aus dem Bauantrag in die Örtlichkeit. Er steckt die Außenkanten des geplanten Gebäudes mit Pflöcken und Schnurgerüsten exakt ein und markiert wichtige Punkte wie Ecken, Stützen oder Aussparungen. Die Gebäudeabsteckung bildet die maßliche Grundlage für alle weiteren Bauarbeiten. Nur wenn das Gebäude an der geplanten Stelle errichtet wird, ist sichergestellt, dass die Vorgaben bezüglich Grenzabständen, Baulinien und Baufenstern eingehalten werden. Daher ist die Absteckung für den Bauherrn verpflichtend. Bei der Absteckung muss der Vermesser übrigens auch die Geländehöhen und Höhenbezugspunkte berücksichtigen. Nur so kann gewährleistet werden, dass das spätere Gebäude höhenmäßig korrekt in die Umgebung eingepasst wird. Amtliche Gebäudeeinmessung nach Baufertigstellung Wenn das Haus fertig gebaut ist, erfolgt die amtliche Gebäudeeinmessung. Der Vermessungsingenieur nimmt das errichtete Gebäude genau auf und dokumentiert den Istzustand. Dazu misst er alle relevanten Gebäudeteile wie Außenwände, Stützen, Dachflächen und Gebäudehöhen ein. Die Daten der Gebäudeeinmessung werden an die Baubehörde und das Liegenschaftskataster übermittelt. Dort werden sie mit den Sollwerten aus der Planung abgeglichen. So wird überprüft, ob das Gebäude tatsächlich nach den genehmigten Plänen errichtet wurde. Außerdem dienen die Messdaten zur Fortführung der amtlichen Gebäudenachweise. Für den Bauherrn ist die Gebäudeeinmessung ebenfalls wichtig. Denn erst mit der Einmessungsbescheinigung des Vermessers gilt das Bauvorhaben offiziell als abgeschlossen. Oft wird die Bescheinigung auch von Banken für die Auszahlung von Finanzierungsmitteln oder Förderdarlehen verlangt. Fazit: Vermessung schafft Sicherheit beim Hausbau Wie man sieht, geht es beim Hausbau nicht ohne die Arbeit eines qualifizierten Vermessungsingenieurs. Von der Grundstücksvermessung über die Planung bis zur Bauausführung - in allen Phasen des Bauprojekts ist die präzise Vermessung unverzichtbar für die Rechtssicherheit und den reibungslosen Ablauf. Mit einem erfahrenen Partner wie dem Vermessungsbüro Kuchenbecker in Winsen an der Luhe sind Bauherren dabei auf der sicheren Seite. Dank modernster Messtechnik und fundiertem Fachwissen liefern die Vermessungsingenieure exakte Ergebnisse für jeden Bedarf. Ob Katastervermessung, amtliche Lagepläne, Ingenieurvermessung oder Gutachten - das Team von Dipl.-Ing. Jan Kuchenbecker unterstützt Bauprojekte mit Full-Service von Anfang bis Ende. So können sich Bauherren ganz auf die Umsetzung ihres Traumhauses konzentrieren.